“Angestellte von Unternehmen, die für den Eigen- oder Kundenhandel zugelassen sind. Börsenhändler sind Personen, die an der Börse Geschäfte tätigen. Für die Zulassung eines Händlers zum Börsenhandel sind Zuverlässigkeit und berufliche Eignung erforderlich. Börsenhändler müssen in einer Prüfung vor der Prüfungskommission einer Wertpapierbörse ihre Fähigkeiten nachweisen. Die fachlichen Anforderungen regelt eine Zulassungsordnung, die vom Börsenrat erlassen und von der Börsenaufsichtsbehörde genehmigt wird.”
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