„Mischform aus Aktie und Anleihe. Genussscheine sind Gewinnbeteiligungspapiere, die Vermögensrechte garantieren, jedoch keine Stimmrechte verschaffen. Es gibt keine gesetzlich oder von den Börsen festgelegten Standards für Genussscheine. Die Details können vom Emittenten individuell an die persönlichen Finanzierungsbedürfnisse angepasst werden.“