” Fortlaufend notierter Kurs eines umsatzstarken Wertpapiers. Für Wertpapiere, die zum kontinuierlichen Handel zugelassen sind, wird ein variabler Kurs festgestellt, sobald ein Geschäft zustande kommt, d. h. Angebot und Nachfrage sich entsprechen. Die Feststellung variabler Kurse beginnt im Anschluss an die Bestimmung des Eröffnungskurses und endet mit der Fixierung des Schlusskurses am Ende einer Börsensitzung.”