“Stückaktien sind nennwertlose Aktien, die einen prozentualen Anteil am Grundkapital des Unternehmens verbriefen. Im Gegensatz zu Nennwertaktien, die auf einen bestimmten Euro-Betrag lauten, weist die Urkunde von Stückaktien keine Beteiligungsquote aus. Die Beteiligungsquote kann anhand des Grundkapitals errechnet werden. In Deutschland wurden Stückaktien erstmals 1998 eingeführt.”