“Offene Immobilienfonds sind Publikumsfonds mit einem Immobilienportfolio und investieren weltweit oder regional in Immobilien aller Art. Dazu gehören hochwertige, gewerblich genutzte Gebäude wie Bürohäuser, Einkaufszentren und Krankenhäuser sowie Wohnimmobilien. Diese Fonds unterliegen als sogenannte Immobilien-Sondervermögen dem Investmentgesetz und müssen den Schutz der Anleger, deren Investition sowie Veröffentlichungspflichten beachten. Sie werden von der Depotbank und einem unabhängigen Gutachterausschuss kontrolliert. Kapitalanlagegesellschaften müssen sich als Spezialkreditinstitute zudem nach speziellen gesetzlichen Vorschriften richten und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Nach dem aktuellen Investmentrecht müssen deutsche Immobilienfonds mindestens zehn Grundstücke und Immobilien in Deutschland, Europa oder weltweit erwerben, wobei sie meist erheblich mehr besitzen. Dies ermöglicht eine vollständige internationale Diversifikation. Einschränkungen bestehen lediglich hinsichtlich des Fremdwährungsrisikos, welches auf 30 Prozent des Fondsvolumens begrenzt wird. Zudem darf zum Zeitpunkt des Erwerbs der Wert keines der Objekte mehr als 15 Prozent des Fondsvermögens ausmachen. Die Rendite dieser Fonds setzt sich aus laufenden Miet- und Pachteinnahmen sowie dem Wertanstieg der Immobilie zusammen. Seit 2011 gelten für Anleger Mindesthalte- und Kündigungsfristen.”