“Zugelassene Unternehmen, die gewerbsmäßig mit börsengehandelten Finanzinstrumenten handeln. Marktteilnehmer sind Unternehmen, die gewerblich an der Börse aktiv sind und für deren Betrieb eine kaufmännische Organisation erforderlich ist. Zu diesen Marktteilnehmern gehören Kreditinstitute, Finanzdienstleister und andere Finanzunternehmen. Die Zulassung zum Börsenhandel erfolgt durch die Börsengeschäftsführung. Die wichtigsten Zulassungsvoraussetzungen sind”