“Beim Kommissionshandel führen Börsenteilnehmer Wertpapiergeschäfte im eigenen Namen, jedoch auf fremde Rechnung, durch. Beispiele sind Bankgeschäfte für Kundenaufträge. Die Einzelheiten regelt das Handelsgesetzbuch.”
“Beim Kommissionshandel führen Börsenteilnehmer Wertpapiergeschäfte im eigenen Namen, jedoch auf fremde Rechnung, durch. Beispiele sind Bankgeschäfte für Kundenaufträge. Die Einzelheiten regelt das Handelsgesetzbuch.”