“Der Handel von Wertpapieren kann vorübergehend ausgesetzt werden, wenn der ordnungsgemäße Börsenhandel gefährdet ist oder zum Schutz der Anleger. Über die Aussetzung entscheidet die Börsengeschäftsführung. Bei einer Kursaussetzung werden alle vorliegenden Orders gelöscht. Die Handelsaussetzung sollte so kurz wie möglich sein, andauern jedoch bis alle aktuellen Umstände bekannt sind.”
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