“Ehemaliges öffentlich-rechtliches Zulassungssegment für Wertpapiere. Der Geregelte Markt wurde am 1. November 2007 in den Regulierten Markt überführt. Damit wurde die bis dahin bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in einen Amtlichen und einen Geregelten Markt aufgehoben. Wertpapiere, die zuvor zum Geregelten Markt zugelassen waren, gelten nun als zum Regulierten Markt zugelassen. Die Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten im Regulierten Markt decken sich weitgehend mit den Anforderungen des ehemaligen Geregelten Marktes.”