Gebührenordnung der Börse

“Regelwerk zur Erhebung von Gebühren und Erstattung von Auslagen für Börsendienstleistungen. An der Börse werden Gebühren für die Zulassung zum Handel, für die Teilnahme und für die Zulassung und Einbeziehung von Wertpapieren erhoben. Die Gebührenordnung wird vom Börsenrat erlassen und von der Börsenaufsichtsbehörde genehmigt. Einzelheiten zur Gebührenordnung einer Börse sind im Börsengesetz geregelt.”

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