“Einbeziehung von Aktien in den Open Market (Freiverkehr). Wird bei der Notierungsaufnahme ein Unternehmen in den Handel im Open Market (Freiverkehr) einbezogen, spricht man von einer Aufnahme in einen börsenmäßigen Handel.”
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« Back to Glossary IndexWofür er dankbar ist und wie er überhaupt zu ARIVA kam erfährst Du jetzt hier.