“Wertpapierorders einer Bank oder eines Börsenhändlers auf eigene Rechnung. Handeln die Parteien nicht auf eigene Rechnung, nennt man dies Kommissionsgeschäft.”
“Wertpapierorders einer Bank oder eines Börsenhändlers auf eigene Rechnung. Handeln die Parteien nicht auf eigene Rechnung, nennt man dies Kommissionsgeschäft.”