Directors Dealings

“Private Käufe und Verkäufe der eigenen Aktien durch das Management börsennotierter Aktiengesellschaften und deren Angehörige. Als Directors Dealings werden Eigengeschäfte von Mitgliedern des Managements eines börsennotierten Unternehmens bezeichnet. Diese Eigengeschäfte müssen europaweit innerhalb von fünf Werktagen veröffentlicht werden, in Deutschland innerhalb desselben Zeitraums auch an die BaFin. Die Regelung soll Insidergeschäften entgegenwirken, die aufgrund des privilegierten Zugangs zu Informationen über anstehende unternehmerische Entscheidungen möglich wären. Geschäfte, die 5000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten, brauchen nicht gemeldet werden. Die BaFin betreibt auf ihrer Webseite eine Datenbank mit Directors Dealings.”

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