“Gewinnausschüttung an Aktionäre vor Abzug der Unternehmenssteuer. Die Bruttodividende wird vor Steuern an Aktionäre ausgeschüttet. Abzüglich der Körperschaftssteuer ergibt dies die Bardividende der Aktiengesellschaft, welche meist als Dividende veröffentlicht wird. Diese entspricht aus Anlegersicht der Bruttodividende des Aktionärs, von der wiederum Steuerabzüge erfolgen.”