Börsenrat

“Der Börsenrat, bestehend aus gewählten Mitgliedern, darunter Vertreter der Börsenhandelsteilnehmer, Anleger und Emittenten, legt wichtige Regelungen für den Börsenhandel fest. Zu seinen Aufgaben gehören der Erlass der Börsenordnung, der Prüfungs- und Geschäftsordnung sowie die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung im Einvernehmen mit der Börsenaufsichtsbehörde. Die Entscheidung über technische Systeme und die Nutzung von Börseneinrichtungen bedarf ebenfalls der Zustimmung des Börsenrats. Weitere Details zu Zusammensetzung und Aufgaben sind im Börsengesetz geregelt.”

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