“Eine Institution der Bundesländer, zuständig für die Errichtung, Auflösung und Überwachung der Börsen. Die Börsenaufsichtsbehörde wacht über die Einhaltung des Börsenrechts und der börsenrechtlichen Vorschriften sowie über die ordnungsgemäße Durchführung des Handels. Sie kann von der Börse und den Handelsteilnehmern Auskünfte und Unterlagen verlangen oder Prüfungen vornehmen. Sie erlässt selbst börsenrelevante Regelwerke, die wesentlichen Börsenregelwerke bedürfen ihrer Genehmigung. Das Börsengesetz ermächtigt die Börsenaufsichtsbehörde, gegenüber der Börse und den Handelsteilnehmern Anordnungen im Interesse einer ordnungsmäßigen Handelsdurchführung und Börsengeschäftsabwicklung zu treffen.”
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