“Der Sparerfreibetrag gab die maximale Höhe der steuerfreien Einkünfte aus Kapitalvermögen an. Er galt von bis und bezeichnete den Betrag, bis zu dessen Höhe Kapitaleinkünfte eines Jahres steuerfrei waren. Mit Einführung der Abgeltungsteuer wurden der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag zum Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst. Dieser beträgt seit für Alleinstehende und für zusammen veranlagte Ehepartner.”