“Die Börsenorgane übernehmen die Aufgaben und Funktionen der Börse eigenverantwortlich. Dazu gehören der Börsenrat, die Börsengeschäftsführung und die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt).”
“Die Börsenorgane übernehmen die Aufgaben und Funktionen der Börse eigenverantwortlich. Dazu gehören der Börsenrat, die Börsengeschäftsführung und die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt).”