„Abgabe eines Orderwunsches vor Handelsstart bei Neuemissionen. Wenn Unternehmen an die Börse gehen, bieten sie häufig, aber nicht immer, Aktien vor Handelsstart zur Zeichnung an. Dabei geben sie meist eine Preisspanne vor, innerhalb derer Anlegerinnen ihre Kaufabsicht für eine bestimmte Anzahl an Aktien verbindlich kundtun können. Durch die Angabe eines Preislimits legen sie fest, wie viel sie maximal bezahlen wollen. Manchmal wählt das Unternehmen auch ein Festpreisverfahren, bei dem der Preis von vornherein bekannt ist. Je nach Nachfrage legt das Unternehmen vor Handelsstart an der Börse den Ausgabepreis fest und verteilt die Aktien zu diesem Preis an die Anlegerinnen. Das Ziel des Unternehmens ist es, möglichst viele Aktien zu einem hohen Preis abzusetzen. Übersteigt die Nachfrage das Angebot, kann das Unternehmen entscheiden, welche Anlegergruppen wie viel Prozent vom Platzierungsvolumen erhalten. Privatanleger können Aktien in der Regel über ihre Depotbank zeichnen, wobei nicht alle Neuemissionen immer verfügbar sind. Insbesondere attraktive Börsengänge mit viel medialer Aufmerksamkeit werden oft nur über die Banken im Konsortium angeboten, das mit der Betreuung beauftragt wurde.“