„Vorzugsaktien sind eine Aktiengattung ohne Stimmrecht, bieten aber in der Regel Vorrechte bei der Gewinnverteilung und Abwicklung einer Aktiengesellschaft. Eine AG kann neben Stammaktien auch Vorzugsaktien emittieren, wobei deren Anteil am Grundkapital nicht höher sein darf als der der Stammaktien. Vorzugsaktien werden separat an der Börse gehandelt und durch die Ziffer nach dem Börsenkürzel gekennzeichnet. Aufgrund des fehlenden Stimmrechts werden sie oft geringer bewertet. Ein Vorteil von Vorzugsaktien ist die oft höhere Dividende, die sogenannte Vorzugsdividende. Auch Regelungen zur Nachzahlung ausgefallener Dividenden sind möglich. Vorzugsaktionäre erhalten ein Stimmrecht, wenn Vorzugsdividenden nicht oder nicht vollständig gezahlt werden, bis die Rückstände ausgeglichen sind. In diesem Fall sind sie bei der Berechnung von Mehrheitsverhältnissen zu berücksichtigen.“
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