„Verkauf von Wertpapieren, Waren oder Devisen, die der Verkäufer noch nicht besitzt. Bei einem Verkauf à découvert spekuliert der Verkäufer darauf, dass er die zu liefernden Wertpapiere bzw. Waren zum Erfüllungszeitpunkt unter seinem Verkaufspreis erwerben kann. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufskurs verbleibt ihm als Gewinn bzw. Verlust. In Deutschland müssen Börsengeschäfte innerhalb weniger Tage erfüllt werden. Ein Verkauf à découvert, bei dem diese Frist nicht eingehalten wird, kann nur durch Wertpapierleihe getätigt werden. Der Verkäufer liefert dabei geliehene Papiere. Die Papiere kauft er spätestens bis zum Ende der Wertpapierleihfrist bzw. der Laufzeit des Pensionsgeschäfts, um seinen Rückgabeverpflichtungen gegenüber dem Verleiher bzw. Pensionsgeber nachzukommen.“