„Aus einem Brauch heraus entstandene Richtlinie eines Börsengeschäfts. Eine Usance ist ein schriftlich oder mündlich festgehaltener Handelsbrauch, der insbesondere die Abwicklung von Lieferungsgeschäften ergänzend und interpretierend festlegt. Bei fehlenden oder mehrdeutigen Vertragsbestimmungen stellen sie allgemein gültige und anerkannte Auslegungsregeln dar. Usances der deutschen Börsen sind weitgehend schriftlich fixiert und vereinheitlicht.“