„Die Streifbandverwahrung ist eine gesonderte Aufbewahrung und äußerlich personalisierte Kennzeichnung der Wertpapiere eines Kunden. Diese Wertpapiere werden getrennt von den Beständen der Bank und Dritter aufbewahrt. Streifbandverwahrung findet statt, wenn Wertpapiere nicht zur Sammelverwahrung zugelassen sind oder der Hinterleger die gesonderte Aufbewahrung verlangt. Der Name des Eigentümers wird auf einem Papierstreifen vermerkt, der die Wertpapiere umgibt. Mäntel und Bögen werden getrennt aufbewahrt. Der Kunde zahlt die Verwaltungskosten. Der Vorteil ist, dass der Kunde die eingelieferten Stücke im Original zurückerhält und Eigentümer seiner Stücke bleibt. Bestimmungen dazu sind im Depotgesetz und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken geregelt.“