„Verfahren, bei dem Minderheitsaktionäre durch Barabfindung aus einem Unternehmen herausgedrängt werden. Laut § 327a Aktiengesetz hat der Mehrheitsaktionär, der mindestens Prozent der Stimmrechte auf sich vereinigt, das Recht, die restlichen Aktionäre auszuschließen, sie müssen dann ihre Aktien gegen Barabfindung an den Hauptaktionär übertragen.“