Prospekt

„Die Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, bei der ein Emittent alle wesentlichen Verkaufs- und Unternehmensinformationen bereitstellt. Dieser Prospekt enthält grundlegende Details über das Wertpapier selbst sowie über den Emittenten, einschließlich der Unternehmensstruktur, Finanzlage, Geschäftstätigkeit und Angaben zu den beteiligten Organen und Gesellschaften. Der Emittent und das Emissionskonsortium tragen die Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit des Prospektinhalts. Ein Wertpapierprospekt ist für jede erstmalige öffentliche Angebot oder Handelszulassung eines Wertpapiers in einem inländischen Markt erforderlich. Ausnahmen von dieser Veröffentlichungspflicht sind im Wertpapierprospektgesetz geregelt. So entfällt beispielsweise die Pflicht zur Prospektveröffentlichung, wenn die Wertpapiere ausschließlich qualifizierten Anlegern angeboten werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft den Prospekt auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit, bevor sie die Veröffentlichung genehmigt. Die Mindestangaben, die im Prospekt enthalten sein müssen, sind in der EU-Transparenzrichtlinie festgelegt. Verschiedene Optionen stehen zur Verfügung, um einen Prospekt zu veröffentlichen. Darunter fallen der Druck in einer Zeitung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, oder die Bereitstellung in gedruckter Form bei der Börse, dem Emittenten oder den Emissionsbanken. Eine Veröffentlichung auf der Website des Emittenten, der Emissionsbanken oder der Börse ist ebenfalls möglich. Bei einer Online-Veröffentlichung ist auf Verlangen eine gedruckte Version kostenlos bereitzustellen. Der Emittent muss der BaFin den Ort und das Datum der Veröffentlichung unverzüglich schriftlich mitteilen.“

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