„Namensaktie ist ein Aktientyp, bei dem die einzelnen Aktien auf die Namen ihrer Eigentümer eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt im Aktienbuch der Gesellschaft. Namensaktien können sowohl auf natürliche als auch auf juristische Personen lauten. Die Rechte, die mit einer Namensaktie verbunden sind, werden durch eine schriftliche Übertragungserklärung, das so genannte Indossament, übertragen. Im Unterschied zu Namensaktien sind Inhaberaktien, bei denen die Rechte der Aktionäre formlos an die Besitzer der Aktien übergehen. Die Eintragung des Besitzers in das Aktienbuch einer Gesellschaft schränkt die Austauschbarkeit der Aktie ein. Dieser Nachteil kann durch ein Blanko-Indossament weitgehend behoben werden. In der Satzung einer Gesellschaft können besondere Regelungen für die Übertragung von Namensaktien festgelegt werden. Eine Sonderform der Namensaktie ist die vinkulierte Namensaktie. Nach dem Aktiengesetz ist die Namensaktie die Regel. Das Gesetz legt fest „Die Aktien lauten auf Namen.“ Diese Regelung stellt eine Änderung gegenüber der früheren Rechtslage dar. Bis zur Aktienrechtsnovelle im Jahr 2016 konnten Aktiengesellschaften zwischen Inhaber- und Namensaktien wählen. Heute ist die Namensaktie jedoch die standardmäßige Verbriefungsform für Aktien.“