„Früher war der Kursmakler ein amtlich bestellter Börsenmakler, der Käufe und Verkäufe für fremde und eigene Rechnung durchführte und die Kurse für die von ihm im Amtlichen Handel betreuten Wertpapiere basierend auf Kauf- und Verkaufsaufträgen ermittelte. Mit der Änderung des Börsengesetzes durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz wurde 2002 die Amtlichkeit der Kursfeststellung und des Kursmaklers abgeschafft.“