„Institut, das mit der Verwaltung des Sondervermögens von Investmentfonds betraut ist. Kapitalverwaltungsgesellschaften, kurz KVGs, verwalten das in einem Investmentfonds angelegte Vermögen. Geregelt werden ihre Aufgaben im Kapitalanlagegesetzbuch. Bis wurden diese Institute als Kapitalanlagegesellschaften bezeichnet, im börslichen Fondshandel nennt man KVGs häufig auch Emittenten.“
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