„Eigenkapitalähnliche, nachrangige Unternehmensanleihen mit Sonderkündigungsrechten der Emittenten. Hybridanleihen stellen eine Mischform aus Anleihen und Aktien dar, da die Zinszahlungen unter bestimmten, vorher definierten Bedingungen ausgesetzt oder verschoben werden können, meist in Abhängigkeit vom Unternehmensergebnis. Zudem sind sie in der Regel nachrangig und vom Emittenten einseitig kündbar. Für das höhere Risiko erwarten Anleger*innen eine höhere Verzinsung.“