Hauptversammlung

„Eine Hauptversammlung (HV) in einer Aktiengesellschaft (AG) erfüllt die gesetzliche Informationspflicht gegenüber den Aktionären laut dem Aktiengesetz (AktG). Die ordentliche Hauptversammlung wird jährlich vom Vorstand einer Aktiengesellschaft einberufen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem folgende Punkte. Der Vorstand legt einen Rechenschaftsbericht über das vergangene Geschäftsjahr vor und informiert über die aktuelle wirtschaftliche Lage sowie die zukünftige Entwicklung des Unternehmens. Die Aktionäre ernennen die Abschlussprüfer, die den Jahresabschluss der AG testen. Die Aktionäre wählen die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat. Die Aktionäre entscheiden über die Gewinnverwendung. Die Aktionäre stimmen über Maßnahmen zur Kapitalerhöhung oder -herabsetzung ab. Aktionäre beschließen Änderungen der Satzung der AG. Aktionäre stimmen über Umwandlungen, Übernahmen oder Fusionen ab. Zum Ende der Hauptversammlung sprechen die Aktionäre dem Vorstand und dem Aufsichtsrat das Vertrauen aus. Stimmberechtigt sind ausschließlich die Aktionäre von Stammaktien. Eine außerordentliche Hauptversammlung kann bei dringenden Themen wie einer schnellen Umstrukturierung notwendig sein. Die Hauptversammlung ist das oberste Leitungsorgan der AG, greift jedoch nicht direkt in die Geschäftsführung ein, die vom Vorstand übernommen wird.“

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