„Einbeziehung von Aktien in den Open Market (Freiverkehr). Wird bei der Notierungsaufnahme ein Unternehmen in den Handel im Open Market (Freiverkehr) einbezogen, spricht man von einer Aufnahme in einen börsenmäßigen Handel.“
„Einbeziehung von Aktien in den Open Market (Freiverkehr). Wird bei der Notierungsaufnahme ein Unternehmen in den Handel im Open Market (Freiverkehr) einbezogen, spricht man von einer Aufnahme in einen börsenmäßigen Handel.“