„Börsengang ohne Ausgabe von Aktien vor Handelsstart. Bei einem direkten Listing, auch Direktplatzierung, Direktnotierung oder Direct Listing genannt, nimmt das Unternehmen kein Kapital auf. Stattdessen beantragt es die Zulassung an der Börse unter Einhaltung der selben Transparenzpflichten wie bei einem IPO. Der Aktienpreis wird beim Handelsstart mit dem ersten Börsenkurs nach Angebot und Nachfrage ermittelt. Im Gegensatz dazu geben bei einem klassischen IPO, kurz für Initial Public Offering, Unternehmen meist neue Aktien heraus, die sie, begleitet von Banken, bei Anlegern platzieren. Häufig sind es Venture-Capital finanzierte Technologieunternehmen, die ein Direktlisting nutzen. Es ermöglicht den bisherigen Investoren einen Verkauf ihrer Anteile im regulierten Markt mit transparenter Preisbildung. Die Unternehmen haben keinen Kapitalbedarf und sparen erhebliche Provisionskosten begleitender Banken. Die Inhaber haben keine Haltefristen zu beachten und vermeiden die Verwässerung ihres Anteils durch die neuen Aktien.“