„Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten an einer Börse. Börsengeschäfte werden von Handelsteilnehmern im Auftrag ihrer Kunden oder auf eigene Rechnung abgeschlossen. Die jeweiligen Geschäftsbedingungen legt die Börse fest. Eine Clearing- und Settlement-Organisation übernimmt die Erfüllung der Börsengeschäfte, also die Lieferung des Vertragsgegenstands und die Übertragung des Geldes. Nach dem Geschäftsgegenstand unterscheidet man Wertpapier-, Waren-, Geld-, Edelmetall- und Devisengeschäfte sowie Geschäfte mit Derivaten. Abhängig vom Erfüllungstermin wird zwischen Kassa- und Termingeschäften differenziert.“
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