Anteilspreis bei Fonds 

„Wert des Fondsvermögens geteilt durch die Zahl der insgesamt ausgegebenen Anteile zu einem bestimmten Stichtag. Bei Investmentfonds beziffert der Anteilspreis den Preis, den Anleger für einen Anteil an dem Fonds bezahlen müssen oder bekommen. Bei Ausschüttungen an die Anteilsinhaber vermindert sich der Anteilswert. Der Anteilswert der Publikumsfonds wird börsentäglich von der Depotbank unter Mitwirkung der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) ermittelt. Er ist identisch mit dem Rücknahmepreis, zu dem die KAG Fondsanteile zurücknimmt und wird zusammen mit dem Ausgabepreis veröffentlicht. Für die Ermittlung des Anteilspreises wird der Gesamtwert aller Wertpapiere, Rohstoffe oder Immobilien im Portfolio durch die Anzahl der ausgegeben Anteile geteilt. Im klassischen Fondshandel mit den Emittenten basiert der Anteilspreis in der Regel auf den Schlusskursen des Vortags, im Fondshandel an der Börse werden die Anteilspreise fortlaufend mit Hilfe von Referenzmodellen ermittelt. Bei börsengehandelten Indexfonds müssen die Emittenten während der Handelszeiten minütlich einen aktuellen Anteilswert berechnen und veröffentlichen (lassen). Dieser wird auch als indikativer Nettoinventarwert bezeichnet.“

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