„Von einer US-amerikanischen Bank ausgegebener Hinterlegungsschein für ausländische Aktien. ADRs sind von US-Banken ausgegebene Hinterlegungsscheine, für die Originalaktien verwahrt werden. Sie verbriefen das Eigentum an Aktien und können sich auf eine, mehrere oder auch nur auf den Bruchteil einer Aktie beziehen. ADRs werden weltweit gehandelt, sind in der Regel mit einem Anspruch auf Dividende, aber nicht mit einem Stimmrecht verbunden. Ihr europäisches Pendant sind GDRs.“
« Zurück zum Glossar