„Aktionär aus Zeiten vor einer Kapitalmaßnahme. Altaktionäre sind Anteilseigner eines Unternehmens, die bereits vor einer Veränderung der Aktionärsstruktur durch eine Kapitalmaßnahme, wie Kapitalerhöhungen durch die Ausgabe neuer Aktien oder ein Börsengang, Aktien des Unternehmens gehalten haben.“
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