„Aktienkapital ist das Grundkapital einer Aktiengesellschaft, aufgeteilt in Aktien. In Deutschland beträgt das Mindestaktienkapital einer AG 50000 Euro, aufgeteilt in Nennwert- oder Stückaktien. Dieses Mindestkapital ist im Aktiengesetz festgelegt. Eine kurzfristige Absenkung unter diesen Betrag ist nur durch eine spätere Kapitalerhöhung legitim.“