Aktiengesellschaft (AG)

„Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Aktiengesellschaften sind Kapitalgesellschaften und ihre Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz. Die Teilhaber einer AG heißen Aktionäre. Eine Aktiengesellschaft ist durch ihre Rechtsform eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, was bedeutet, dass sie als juristische Person auftreten und im eigenen Namen handeln kann. Die AG hat gegenüber ihren Aktionären Rechte und Pflichten, die im Aktiengesetz und im Gesellschaftsvertrag der AG geregelt sind. Eine AG hat gesetzlich vorgeschriebene Leitungsorgane, deren Tätigkeit die Satzung des Unternehmens regelt. den Vorstand (Unternehmensleitung), den Aufsichtsrat (Kontrollgremium der Unternehmensleitung) und die Hauptversammlung (Versammlung der Aktionäre). Eine Aktiengesellschaft, auch Emittent genannt, gibt Aktien aus, um Eigenkapital aufzunehmen und Investitionen zu finanzieren. Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist laut Aktiengesetz ein Grundkapital erforderlich, das jedoch meist wesentlich höher ist. Dieses Grundkapital wird in Aktien aufgeteilt, die jeweils einen gleich großen Anteil am Grundkapital verbriefen. Die Satzung der AG regelt die Anzahl und Art der emittierten Aktien, also ob Nennwert- oder Stückaktien ausgegeben werden. Die Aktionäre sind am Grundkapital des Unternehmens mit ihrer Einlage beteiligt und haften nur in Höhe dieser Einlage. Eine persönliche Haftung von Aktionären gibt es nicht. Aktionäre haben durch ihre Beteiligung am Grundkapital der AG Anspruch auf einen Anteil am Unternehmensgewinn, der ihnen jährlich in Form einer Dividende ausgeschüttet wird. Die Rechtsform der AG bietet Unternehmen eine günstige Ausgangsposition für die Beschaffung von Eigenkapital, oft durch einen Börsengang mit verschiedenen Formen der Kapitalerhöhung. Aktionäre können ihre Beteiligung am Unternehmen über die Börse kaufen und verkaufen.“

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