Abgeltungssteuer

„Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Dieser pauschale Steuersatz wird unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz direkt von dem Kreditinstitut oder der Bank, welche das Depot verwaltet, einbehalten. Die Abgeltungssteuer deckt die einkommensteuerliche Verpflichtung auf Kapitalerträge in vollem Umfang ab. Viele EU-Mitgliedstaaten haben ähnliche Systeme eingeführt, die jedoch häufig nur Zinsen und Dividenden umfassen. In Deutschland werden seit 2009 auch Wertsteigerungen des Kapitalvermögens besteuert, der Satz liegt bei 25 Prozent bzw. 26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag. Bei Bedarf kommt noch die Kirchensteuer hinzu. Mit der Reform wurde die Steuerfreiheit für nach einem Jahr Haltedauer gestrichene Wertpapiere abgeschafft, für vor diesem Stichtag gekaufte Wertpapiere gilt Bestandsschutz.“

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