„Abgeld bezeichnet den Preisabschlag auf den Ausgabepreis einer Neuemission im Vergleich zu ihrem Nennwert. Bei der Emission von festverzinslichen Wertpapieren zeigt das Abgeld, um wie viel Prozent der Ausgabepreis den Nennwert unterschreitet. Im Kontext von Optionsscheinen stellt das Abgeld den Betrag dar, um den die Beschaffung eines Basiswerts über den Optionsschein günstiger ist als der direkte Kauf an der Börse.“
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