” Ein Mehrfachstimmrecht ermöglicht einem Aktionär ein überproportionales Stimmrecht im Verhältnis zur Kapitalbeteiligung. Solche Rechte wurden hauptsächlich in den frühen zwanziger Jahren zum Schutz vor Überfremdung eingeführt. Seit sind sie in Deutschland durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich verboten. Bestimmungen dazu sind im Aktiengesetz geregelt.”