“Gebühren, die ein Anleger für die Ausführung einer Wertpapierorder zahlen muss. Transaktionskosten fallen beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren an. Investoren zahlen die direkten Transaktionskosten an ihre depotführende Bank. Wird die Order an einer Präsenzbörse ausgeführt, kommen zu den Bankgebühren noch die Courtage für den jeweiligen Spezialisten hinzu. Die Courtagesätze sind in der Gebührenordnung der Börse einheitlich festgelegt. Nicht alle Banken geben diese Kosten an ihre Kunden weiter. Die indirekten Transaktionskosten hängen von der Liquidität ab. Sie entstehen beim Handel mit wenig liquiden Wertpapieren auf zwei Arten: Zum einen verschiebt ein Kauf- oder Verkaufsangebot den Kurs auf einem illiquiden Markt zu Ungunsten des Akteurs, zum anderen wird die Order auf einem illiquiden Marktplatz nicht sofort ausgeführt. Je länger der Kauf- oder Verkaufswunsch im Orderbuch steht, desto höher wird das Risiko, dass sich der Kurs des Papiers ungünstig verändert. Gleichzeitig erhöht sich die Chance einer Ausführung. “
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