“Das Nominalkapital einer Aktiengesellschaft beträgt mindestens fünfzigtausend Euro, ist meist aber wesentlich höher. Es wird in Aktien mit einem Mindestnennwert von je einem Euro ausgegeben. Ein Aktionär ist im Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien zum Grundkapital am Unternehmen beteiligt. Nennwertlose Stückaktien verbriefen, ausgehend von der Gesamtzahl der Aktien, entsprechend einen Anteil am Unternehmen. Das Grundkapital kann nur mit Zustimmung der Hauptversammlung erhöht oder vermindert werden.”