Courtage

“Anleger zahlen beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren im Präsenzhandel eine Vermittlungsprovision an den Skontroführer. Die Höhe dieser Courtage hängt von der Größe der Order ab und wird in Promille des Kurswertes bei Aktien, Fonds sowie Anlage- und Hebelprodukten bzw. in Promille des Nennwertes bei einigen festverzinslichen Wertpapieren angegeben. Die Gebühr wird von dem Kreditinstitut einbezogen, das mit der Orderabwicklung beauftragt wurde. Die Courtagesätze sind in der Gebührenordnung der Börse festgelegt.”

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