„Der Notierungssprung bezeichnet die kleinstmögliche Preisänderung eines Wertpapierkurses an Kassa- und Terminbörsen. Stücknotierte Wertpapiere, also Aktien, Optionsscheine, Bezugsrechte sowie aktiengleiche Partizipations- oder Genussscheine, notieren in bestimmten Märkten in Sprüngen von 0,01 Euro. Wenn der Kurswert eines stücknotierten Wertpapiers im Präsenzhandel kleiner oder gleich 0,25 Euro ist, wird der Wert in Sprüngen von 0,001 Euro notiert.“