“ Die Notierungsaufnahme bedeutet, dass ein Wertpapier, egal ob Aktie, Anleihe etc., erstmalig in einem bestimmten Marktsegment an einer Börse handelbar ist. Handelt es sich um Aktien eines Unternehmens und findet die Zulassung in einem öffentlich-rechtlich organisierten Markt statt, spricht man von einem Börsengang. Nimmt das Unternehmen mit dem Börsengang zudem neues Kapital auf und macht ein öffentliches Angebot mit Prospektpflicht, spricht man von einem IPO (Initial Public Offering). Wird bei der Notierungsaufnahme ein Unternehmen in den Handel im Freiverkehr (Open Market) einbezogen, spricht man von einer Aufnahme in einen börsenmäßigen Handel. „
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