„Gelöschter Kauf- oder Verkaufsauftrag. Orders werden aus den Orderbüchern gestrichen, wenn sie innerhalb der Gültigkeit nicht ausführbar waren. Die Streichung ist gültig, sobald die Börse dies der handelsteilnehmenden Depotbank bestätigt hat. Anleger zahlen für die Streichung einer Order üblicherweise eine Gebühr an ihre Bank.“