„Spezielle Art des Insiderhandels. Als Front Running, auf Deutsch vorauslaufen, bezeichnet man den Kauf von Wertpapieren durch Anlageberater oder Analysten, bevor sie diese ihren Kunden zum Kauf empfehlen. Front Running ist auch gegeben, wenn Börsenhändler Kundenorders erst ausführen, nachdem sie selbst Wertpapiere auf eigene Rechnung gekauft oder verkauft haben. Das Front Running ist nach dem Wertpapierhandelsgesetz verboten.“
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