Regulierter Markt

„Der regulierte Markt ist ein Zulassungssegment für Wertpapiere mit besonders strengen Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten. Im regulierten Markt gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten wie im amtlichen Markt. Zum Beispiel muss ein Unternehmen seit mindestens drei Jahren bestehen, der voraussichtliche Kurswert der Aktien oder das Eigenkapital muss einen bestimmten Mindestwert erreichen und der Streubesitzanteil muss mindestens 25 Prozent betragen. Ausnahmen sind laut Börsenzulassungsverordnung möglich. Der regulierte Markt ist ein „organisierter Markt“ im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. Das bedeutet, dass die Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten der Teilnehmer sowie die Organisation des Handels gesetzlich geregelt sind. Ein emittierendes Unternehmen muss vor Aufnahme des Handels ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Falls der Emittent selbst zu diesen Gruppen gehört, kann er die Zulassung eigenständig beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind im Börsengesetz, der Börsenzulassungsverordnung, dem Wertpapierprospektgesetz und der Börsenordnung geregelt. Im regulierten Markt stehen der Prime Standard und der General Standard zur Auswahl. Im Open Market können Emittenten den Entry Standard wählen, wobei die Wahl Auswirkungen auf die Zulassungsfolgepflichten hat.“

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