„Eine Sonderform eines Börsengangs, bei dem Wertpapiere eines Unternehmens nur einem ausgewählten Investorenkreis und nicht öffentlich über die Börse angeboten werden. Wenn ein Unternehmen seine Aktien an der Börse notieren lassen möchte, kann entweder das Unternehmen selbst (Selbstemission) oder die Emissionsbank (Fremdemission) die Aktien an ausgewählte Investoren verkaufen. Handelt es sich bei den Anteilseignern ausschließlich um sogenannte qualifizierte Anleger (z.B. Banken, Fonds) oder sind es innerhalb der gesamten EU weniger als 100 nicht qualifizierte Anleger, unterliegt das Unternehmen nicht der Prospektpflicht. Die angebotenen Aktien können aus dem Besitz der Altaktionäre oder aus einer Kapitalerhöhung stammen.“
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